Stationäre Heilbehandlung
Sie bekommen die Möglichkeit, sich ununterbrochen, über einen längeren Zeitraum und mit medizinischer Hilfe intensiv auf Ihre Genesung oder Gesunderhaltung zu konzentrieren. Die Herausnahme aus dem sozialen Umfeld und die neue Umgebung können dazu beitragen, Ihren Gesundheitszustand zu verbessern.
Unsere Rehazentren haben eine Vereinbarungen mit dem jeweiligen Gesundheitsministerium des Ziellandes und verfügen über eine Zulassung der nationalen Krankenkasse zur Durchführung von Kur- und Rehamaßnahmen in ambulanten und stationären Behandlungen und Rehabilitationen, welche zahlreicher Pathologien anerkennt.
die Beihilfefähig nach § 6, § 7 und § 8 der BVO.
die Voraussetzungen nach § 107 Abs. 2 SGB V.
das stationäre Rehabilitationsmaßnahmen (früher Sanatoriumsbehandlung bzw. Heilkur genannt) im Sinne der Beihilfeverordnung durchgeführt werden.
dass, der von einem Sozialträger bewilligte ambulante oder stationäre Aufenthalt keinen urlaubsähnlichen Charakter hat.
nach einem ärztlichen Behandlungsplan vorwiegend durch Anwendung von Heilmitteln den aktuellen Gesundheitszustand zu verbessern.
die Maßnahme unter ständiger ärztlicher Verantwortung steht.
Der niedrigste Tagessatz pro Person (exkl. Kurtaxe) für Unterkunft, Verpflegung beträgt für Privatpatienten (Beihilfeberechtigte) und können Sie je Fachbereich der Aufstellung entnehmen. Der Aufnahme- und Entlasstag werden zusammen als ein Tag berechnet.
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Orthopädie
Tagessatz 180,00 €
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Pneumologie
Tagessatz 170,00 €
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Dermatologie
Tagessatz 190,00 €
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Burnout
Tagessatz 175,00 €
- zuzüglich ärztlicher und medizinischer Leistungen nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte),
- zuzüglich sämtlicher erforderlicher therapeutischer Leistungen sowie Kur- und Heilmittel (gemäß jeweils gültiger Preisliste der Bundesbeihilfe),
- zuzüglich ortsüblicher Kurtaxe derzeit EUR 4,80 pro Person und Tag.