Medizinische Informationen

Stationäre Heilbehandlung,

stationäre Sanatoriums-

Behandlung

Eine Kombination von verschiedenen Therapien, welche in hoher Intensität (Therapiedichte) individuell auf das jeweilige Krankheitsbild abgestimmt werden und in einem Therapiekonzept aus aktiven und passiven Maßnahmen münden.

Stationäre Heilbehandlung

Sie bekommen die Möglichkeit, sich ununterbrochen, über einen längeren Zeitraum und mit medizinischer Hilfe intensiv auf Ihre Genesung oder Gesunderhaltung zu konzentrieren. Die Herausnahme aus dem sozialen Umfeld und die neue Umgebung können dazu beitragen, Ihren Gesundheitszustand zu verbessern.

Unser Rehazentren verfügen über zahlreiche Konzessionen

Unsere Rehazentren haben eine Vereinbarungen mit dem jeweiligen Gesundheitsministerium des Ziellandes und verfügen über eine Zulassung der nationalen Krankenkasse zur Durchführung von Kur- und Rehamaßnahmen in ambulanten und stationären Behandlungen und Rehabilitationen, welche zahlreicher Pathologien anerkennt.

Wir berücksichtigen als zugelassene Einrichtung der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation ...

  • die Beihilfefähig nach § 6, § 7 und § 8 der BVO.

  • die Voraussetzungen nach § 107 Abs. 2 SGB V.

  • das stationäre Rehabilitationsmaßnahmen (früher Sanatoriumsbehandlung bzw. Heilkur genannt) im Sinne der Beihilfeverordnung durchgeführt werden.

  • dass, der von einem Sozialträger bewilligte ambulante oder stationäre Aufenthalt keinen urlaubsähnlichen Charakter hat.

  • nach einem ärztlichen Behandlungsplan vorwiegend durch Anwendung von Heilmitteln den aktuellen Gesundheitszustand zu verbessern.

  • die Maßnahme unter ständiger ärztlicher Verantwortung steht.

Rechtsgrundlage

Eine Einschränkung der Erstattungsfähigkeit für im Ausland In Anspruch genommene ambulante oder stationäre Dienstleistungen stellt daher eine unzulässige Beschränkung der passiven Dienstleistungsfreiheit nach Art 56 AEUV dar.

Die Richtlinien der EU/Verordnung 2011/24 über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung bieten die Möglichkeit in einer Einrichtung der Vorsorge- und Rehabilitation ambulante und stationäre Maßnahmen durchzuführen und die Erstattung der Kosten zu erhalten.

Tagessätze

Der niedrigste Tagessatz pro Person (exkl. Kurtaxe) für Unterkunft, Verpflegung beträgt für Privatpatienten (Beihilfeberechtigte) und können Sie je Fachbereich der Aufstellung entnehmen. Der Aufnahme- und Entlasstag werden zusammen als ein Tag berechnet.

  • Orthopädie

    Tagessatz 180,00 €

  • Pneumologie

    Tagessatz 170,00 €

  • Dermatologie

    Tagessatz 190,00 €

  • Burnout

    Tagessatz 175,00 €

- zuzüglich ärztlicher und medizinischer Leistungen nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte),

- zuzüglich sämtlicher erforderlicher therapeutischer Leistungen sowie Kur- und Heilmittel (gemäß jeweils gültiger Preisliste der Bundesbeihilfe),

- zuzüglich ortsüblicher Kurtaxe derzeit EUR 4,80 pro Person und Tag.